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Prävention ist Pflicht
Nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind Sie als Hotelleitung dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Hierbei sind Sie an die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes gebunden und stehen somit bei Nichteinhaltung auch in der Haftung.
Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit
Da es in einem Hotelbetrieb in nahezu allen Arbeitsbereichen potenzielle Gefahren gibt, die Unfälle und Gesundheitsgefahren verursachen können, müssen Sie als Hotelleitung Ihre Mitarbeiter über Arbeitssicherheit umfassend informieren.
Betriebe, die regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, sind dazu verpflichtet, sich einer arbeitssicherheitstechnischen Betreuung zu unterziehen. Diese Betreuung kann durch einen Arbeitssicherheits-Ingenieur der Berufsgenossenschaft durchgeführt werden, was allerdings einen höheren Beitrag zur Folge hat.
Ausbildung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Berufsgenossenschaft (BGN) bietet Kurse zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit an. Lassen Sie Ihren Haustechniker dort ausbilden. Dies ist langfristig wirtschaftlicher und auch praktischer. Sie als Hotelleitung zahlen einen geringeren Berufsgenossenschaftsbeitrag und Ihr Haustechniker ist regelmäßig vor Ort.
Dokumentation ist notwendig
Abhängig von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und Ihrer betriebsspezifischen Gefahrenfelder in Bezug auf Arbeitssicherheit berechnet die Berufsgenossenschaft, wie viele Stunden pro Jahr Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Prüfung und Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb aufwenden muss. Die Maßnahmen müssen von der Hotelleitung dokumentiert und bei Kontrollen der Berufsgenossenschaft offen gelegt werden.
Nachweispflichten
- Unterweisung der Mitarbeiter, die mit Aufschnittmaschinen, Mixern und ähnlichen Geräten arbeiten
- Unterweisung der Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen wie Reinigungsmitteln, Gas und ähnlichen Stoffen arbeiten
- Betriebsanweisungen an Mitarbeiter, die Tätigkeiten mit erhöhtem Gefahrenrisiko verrichten, z. B. Arbeiten mit heißem Fett oder mit ätzenden Reinigungsmitteln
- Betriebsbegehungen mit Dokumentation von erkannten Gefahrenstellen und Maßnahmen zur Beseitigung, z. B. geeignetes Aufbewahren von Messern in der Küche, Beseitigen von Stolperstellen
- Prüfung der Arbeitsbedingungen, z. B. ausreichende Beleuchtung, flimmernde Computerbildschirme, Zugluft
- Aufbewahrung der Sicherheitsdatenblätter von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
- Aushang der Unfallverhütungsvorschriften
- Kontrolle der Vollständigkeit der Erste-Hilfe-Schränke in allen Abteilungen
- Nachweis über ausgebildete Ersthelfer (Anzahl je nach Anzahl der Beschäftigten)
Arbeitssicherheit als Teil Ihrer Unternehmensphilosophie
Aus Ihrer unternehmerischen Verantwortung als Hotelleitung heraus, sollten Sie die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit als einen Teil Ihrer Unternehmensphilosophie sehen. Zur optimalen Umsetzung der präventiven Maßnahmen erstellen Sie mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit einen Plan, der sich wie folgt aufgliedert:
1. Arbeitsschutz organisieren
- Informationen bei der BGN beschaffen
- Schutzpflichten umsetzen
2. Arbeitsbedingungen beurteilen
- Begehungen durchführen
- Mängel und Gefahren erfassen und beseitigen
3. Mitarbeiter in Vorschriften unterweisen
- auf Gefahren während der Arbeit hinweisen
- geplante Unterweisungen bezüglich Arbeitsgeräten, gefährlichen Stoffen und gefährlichen Tätigkeiten durchführen und dokumentieren
4. Arbeitssicherheit in Planungen einbeziehen
- Arbeitsschutz bei Einkauf von Geräten und Durchführung von Renovierungen einbeziehen
- Einsatz von Schutzausrüstung
- vorbeugende Kontrollen durchführen
- Notfallpläne erstellen
Betriebsärztliche Betreuung
Je nach Anzahl Ihrer Beschäftigten muss auch der Betriebsarzt 1 bis 2 Sprechstunden pro Jahr in Ihrem Betrieb abhalten. Ihre Mitarbeiter haben somit die Möglichkeit, sich arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Ebenso begeht Ihr Betriebsarzt die Arbeitsräume, um die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter
zu prüfen und gegebenenfalls auf Mängel, die zu einer gesundheitlichen Gefährdung Ihrer Mitarbeiter führen könnten, hinzuweisen.
Mehr zum Thema Arbeitssicherheit in "Hotelleitung in der Praxis".


