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Kennzeichnungspflicht: 10.000 € - Bußgeld bei fehlender Kennzeichnung von Zusatzstoffen!

Lebensmittelkontrolleure verhängen hohe Bußgelder, wenn Hoteliers gegen die Kennzeichnungspflicht von Zusatzstoffen auf Speise- und Getränkekarten verstoßen
Dass Beamte nicht schlagfertig sind, ist ein Vorurteil. Dass dieses Vorurteil nicht immer zutrifft, musste im vergangenen Jahr ein Kettenhotel in Hessen auf sehr schmerzliche Art und Weise feststellen. Denn ein Lebensmittelkontrolleur hatte bemerkt, dass der Betrieb keine Angaben zu kennzeichnungspflichtigen Inhaltsstoffen auf Speise- und Getränkekarten hatte. Prompt strafte er das Hotel, ohne Verwarnung, mit einem Bußgeld in Höhe von 10.000 € ab. Jeglichen Einspruch wies die Behörde mit der Begründung ab, dass das Hotel grob gegen die seit 1998 geltende "Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe" verstoßen habe.

Bußgeld auch für fehlende Angaben

Tatsächlich stellen Lebensmittelkontrolleure immer wieder Mängel bei der Kennzeichnung von Zusatzstoffen auf Speise- und Getränkekarten in Hotels fest. Zwar kommt es relativ selten vor, dass gar keine Angaben gemacht werden, doch auch schon eine unvollständige Kennzeichnung kann wegen Verletzung der Kennzeichnungspflicht zu einem Bußgeld führen.

PraxisTipp: Für diese Zusatzstoffe gilt die Kennzeichnungspflicht

  • Farb- und Konservierungsstoff
  • Antioxidationsmittel
  • Geschmacksverstärker
  • Schwefeldioxid und Phosphat
  • Schwärzungsmittel
  • Milcheiweiß
  • Koffein und Chinin

Chemische Stoffe auf Ihrer Speisekarte?

Kaum problematisch ist die Angabe der Zusatzstoffe auf Getränkekarten. Da die Stoffe auch auf den Flaschen angegeben sind, müssen diese im Grunde nur auf die Karte übertragen werden. Bewährt hat sich die Kennzeichnung durch kleine Zahlen hinter den betreffenden Getränken, deren Definition am Ende der Karte nachzulesen ist. Wesentlich schwieriger gestaltet sich die Kennzeichnungspflicht für Zusatzstoffe auf der Speisekarte. Denn zum einen kann auch Ihr Küchenchef nicht immer genau wissen, ob und welche Zusatzstoffe in Zutaten enthalten sind. Zum anderen ist es nicht sehr verkaufsfördernd, chemische Inhaltesstoffe mit in die Karte zu schreiben.

Lieferanten müssen Sie informieren

Um sicherzustellen, alle kennzeichnungspflichtigen Inhaltsstoffe richtig und vollständig auf Ihrer Speisekarte deklarieren zu können, sollten Sie Ihre Lieferanten anschreiben und diese dazu auffordern, Ihnen schriftlich mitzuteilen, welche Zusatzstoffe sie bei der Herstellung ihrer Waren verwenden oder in von ihnen gelieferten Waren enthalten sind. Dies betrifft insbesondere Lieferanten von frischen Waren, wie beispielsweise Wurst, Fleisch, Obst, Backwaren etc. Bewahren Sie dieses Schreiben für künftige Kontrollen gut auf.

Gäste fühlen sich wohler

Sehen Sie die Kennzeichnungspflicht nicht nur als amtlich verordnete Bürde, sondern auch als Ser-vice für Ihre Gäste, die immer häufiger unter Allergien leiden. Wenn diese Gäste wissen, was in Speisen und Getränken enthalten ist, fühlen Sie sich umso wohler in Ihrem Hotel.

 

Links zum Thema Kennzeichnungspflicht:

Mehr Informationen in "Hotelleitung in der Praxis"

 
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