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Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Gentechnik, genmanipuliert, gentechnisch verändert, Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich auf eine schriftliche Kennzeichnung der Lebensmittel mit konkretem Wortlaut.
Wortlaut der Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln:

  • "Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen." Oder: Dieses Produkt enthält - z. B. Mais- , genetisch verändert.
  • Bei vorverpackten Lebensmitteln muss der Vermerk laut Kennzeichnungspflicht auf dem Etikett stehen, bei nicht vorverpackten Lebensmitteln auf dem Behältnis.
  • Besteht das Lebensmittel aus mehr als einer Zutat, lautet der Vermerk "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem z. B. Mais hergestellt."
  • Wird die Zutat mit einer Kategorie z. B. Käse angegeben, muss die Formulierung lauten: "enthält genetisch veränderten Käse".
  • Gibt es kein Zutatenverzeichnis, darf der Vermerk "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem z. B. Mais hergestellt" nicht fehlen.

Die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln verpflichtet den Lieferanten auf jeden Fall darauf hinzuweisen, wenn eines seiner angebotenen Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen besteht.

 

Links zum Thema Kennzeichnungspflicht

Mehr zum Thema Kennzeichnungspflicht in „Hotelleitung in der Praxis“.

 
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