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Produkthaftung

Ihre Küche hat Kirschquark für Ihr Frühstücksbuffet zubereitet. Ein Gast beißt sich an einem Kirschkern einen Zahn aus, sodass er direkt zum Zahnarzt muss. Es entstehen ihm Kosten für den Zahnersatz und außerdem kann er eine geplante Urlaubsreise nicht antreten. Verantwortlich macht er dafür Sie als Hotelleitung, obwohl Ihr Küchenchef nachweist, dass die Kirschkonserve ausdrücklich mit kernlosen Kirschen deklariert war. Wer haftet gegenüber dem Gast nun wirklich? Sie als Hotelleitung, Ihr Küchenchef oder der Hersteller der Konserve?

Beweislast

Mit Einführung des Produkthaftungsgesetztes im Jahre 1990 hat der Gesetzgeber aus Gründen des Verbraucherschutzes den Hersteller eines Produkts stärker in die Verantwortung genommen. Früher musste der Verbraucher nachweisen, dass ihm ein Schaden durch ein mangelhaftes Produkt entstanden ist. Heute liegt die Beweislast zum Teil beim Hersteller. Er muss beweisen, dass sein Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens fehlerfrei war, um aus der Produkthaftung entbunden zu werden. Im oben genannten Beispiel sind Sie als Gewerbetreibender der Hersteller des Kirschquarks. Also sind Sie als Hotelleitung für die Produkthaftung verantwortlich!

Grundsätze der Produkthaftung

Als Hotelleitung übernehmen Sie die Produkthaftung für alles, was Sie Ihren Gästen anbieten, auch für solches, das Sie zur weiteren Verarbeitung selbst gekauft haben.
Um von der Produkthaftung befreit zu werden, müssen Sie alos Hotelleitung nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Ein Produkt ist dann fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht die Sicherheit bietet, die man in Bezug auf seinen Verwendungszweck erwartet. Die Produkthaftung umfasst die durch ein fehlerhaftes Produkt verursachte Körper- und Gesundheitsschäden sowie Sachschäden ab 500 € gegenüber privaten Verbrauchern.

Zwingendes Recht

Auch wenn Sie als Hotelleitung im vorweg genannten Fall kein Verschulden dafür trifft, dass sich trotz anders lautender Deklaration doch ein Kern in der Konserve befand, haben Sie keine Möglichkeit, sich gegenüber dem Geschädigten von der Produkthaftung freizusprechen, weil Sie das Produkt verarbeitet und in den Verkehr gebracht haben. Ein vertraglicher Ausschluss ist ebenso nicht möglich, da es sich um zwingendes Recht handelt. Ihnen als Hotelleitung bleibt einzig der Weg, im Nachhinein Regressansprüche an den Hersteller der Konserve zu stellen.

Qualitätsmanagment entscheidend

Damit Sie sich als Hotelleitung im Fall einer Produkthaftung ausreichend vor Schadenersatzansprüchen Ihrer Gäste schützen können, müssen Sie Vorsorge treffen. Das größte Haftungsrisiko für die Hotelleitung liegt im F & B-Bereich, genauer gesagt, in der Lebensmittelverarbeitung. Nur wenn Sie in diesem Bereich ein Qualitätsmanagement auf Grundlage des HACCP-Konzepts (Hazard Analyses and Critical Control Point) eingeführt haben, minimieren Sie Produktmängel an Speisen und Getränken und das Risiko einer teuren Produkthaftung. Gemeint ist damit die permanente Eigenkontrolle zur Vermeidung von Gefahren im Umgang mit Lebensmitteln.

Mitarbeiterschulung

Im Rahmen der Lebensmittelhygieneverordnung sind Sie als Hotelleitung dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter auf die Gefahren, die in Verbindung mit der Verarbeitung von Lebensmitteln entstehen können, zu schulen. Vermitteln Sie vor allem Kenntnisse über die allgemeinen Hygieneanforderungen, Grundkenntnisse der Lebensmittelmikrobiologie, Gefährdung durch Schädlingsbefall und Gefährdung durch Reinigungsmittel oder Fremdkörper. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer städtischen Lebensmittelüberwachung (Gewerbeamt).

Kontrollsystem einführen

Führen Sie als Hotelleitung und Verantwortlicher für die Produkthaftung ein Kontrollsystem ein, das auf folgender Grundlage aufgebaut ist:

  • Warenannahme: Prüfung der Waren auf Temperatur, Verpackung, Güte und Haltbarkeit, gegebenenfalls direkte Reklamation
  • Lagerung: Ordnungsgemäße Lagerung der Waren entsprechend ihrer Herkunft (Kühlkette nicht unterbrechen!)
  • Tageskontrolle: Tägliche Kontrolle der Waren auf Haltbarkeit und Verpackung und der Sauberkeit in den Lagerräumen und Kühlzellen
  • Fertigung und Warenausgabe: Güteprüfung von Rohstoffen, Beachtung von Garmethoden und -temperaturen bei der Fertigung und Präsentation (Buffets) Reinigungskontrolle: Erstellung eines Reinigungsplans, in dem Bereiche, Zeitpunkt, Art des Reinigungsmittels und Kontrollnachweis dokumentiert sind

Hygienebeauftragter

Im Sinne der Produkthaftung bestimmen Sie in regelmäßigem Wechsel einen Hygienebeauftragten aus den Reihen Ihrer Köche und Servicemitarbeiter. Dieser ist für die permanente Kontrolle und Dokumentation von Mängeln verantwortlich. Sie als Hotelleitung erreichen somit ein höheres Verantwortungsgefühl bei Ihren Mitarbeitern und haben ein noch intensiveres Kontrollinstrument.

Betriebshaftpflicht

Da sich die Produkthaftung auf Körper-, Gesundheits- und Vermögensschäden bezieht, kann dies im Extremfall zu Schadenersatzforderungen führen, die ein Unternehmen in den finanziellen Ruin treiben können. Prüfen Sie als Hotelleitung daher mit Ihrer Versicherung, ob Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme im Rahmen Ihrer Betriebshaftpflicht für die Produkthaftung haben. Denken Sie daran: Vorsorge und Kontrolle ist der beste Schutz für die Hotelleitung zur Vermeidung eines Falls von kostenintensiver Produkthaftung.

Mehr zum Thema Produkthaftung in "Hotelleitung in der Praxis".

 
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