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Hotelleitung, Führung, Führungswissen, Management
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Die Schankerlaubnis ist Chefsache

Für folgende Betriebe ist eine Konzession notwendig:

  • Schankwirtschaften: Getränke werden ausgeschenkt
  • Speisewirtschaften: Speisen werden zubereitet und im Lokal den Gästen serviert.
  • Beherbergungsbetriebe: Betriebe, die Gäste beherbergen mit mehr als 8 Betten.

Wenn Sie eine Konzession neu beantragen, oder verlängern wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  1. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  2. polizeiliches Führungszeugnis
  3. Nachweis darüber, dass die Mindestanforderungen der Landesbauordnung an Gasträume, Produktions- und Lagerräume sowie Sozialräume eingehalten wurden.
  4. Nachweis über lebensmittelrechtliche Kenntnisse. Der potenzielle Konzessionsinhaber muss z. B. geltenden Hygienevorschriften und den Umgang mit Schankanlagen kennen.

In der Regel wird eine Konzession an eine oder mehrere Personen erteilt. Möglich sind Dauerkonzessionen auf Lebenszeit, eine vorläufige Erlaubnis, etwa befristet auf 3 Monate, eine Stellvertretererlaubnis, die ebenfalls befristet sein kann, sowie die so genannte Gestattung, eine vereinfachte Konzession beispielsweise für Wirte in Festzelten.


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