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Leasing

Fast 20 % aller Investitionen in der Hotellerie werden zurzeit über Leasingverträge finanziert. Nahezu alle Bereiche mobiler Investitionsgüter, vom Hotelbett bis zur Kaffeemaschine, können heute geleast werden. Eigentlich ist dies auch nicht erstaunlich, denn die Vorteile bei der „Nutzungsüberlassung auf Zeit gegen Entgelt“ können betriebswirtschaftlich und steuerlich einen erheblichen Vorteil für Ihren Hotelbetrieb bedeuten. Allerdings müssen Sie als Hotelleitung im Einzelfall genau prüfen, ob eine klassische Kreditfinanzierung Ihrer Investitionen wirklich weniger Vorteile mit sich bringt als das Leasing.

Leasing-Vorteil: Liquidität und Bonität

Der Finanzierungsaufwand des geleasten Objekts verteilt sich auf dessen Nutzungsdauer. Sie zahlen demnach die Leasingraten aus den Erträgen, die Sie als Hotelleitung durch das Objekt erwirtschaften. Dies schont Ihre Liquidität, entlastet Ihre Kreditlinie und erweitert somit Ihren finanziellen Handlungsspielraum bei Investitionen.

Prüfen Sie als Hotelleitung genau, über welche Bank sich Ihr Leasinggeber refinanziert. Findet die Refinanzierung über Ihre Hausbank statt, ist dies einem Forderungskauf gleichzusetzen. Dadurch wird Ihr Bonitätsrisiko an Ihre Hausbank weitergegeben, was letztendlich doch Auswirkungen auf Ihre Kreditlinie bei Investitionen hat.

Leasing-Vorteil: Steuerersparnis

Abhängig von Ihrem Leasingvertrag (Teil- oder Vollamortisation) gilt die Leasingrate als Betriebsausgabe, die Ihren Gewinn mindert. Zudem fließen Leasingraten nicht bei der Ermittlung der Dauerschuldzinsen für die Gewerbeertragsteuer ein. Beides bedeutet geringere Ertragsteuern.
Berücksichtigen Sie, dass sich die Leasingrate aus den Zinsen, den Kosten für die Abnutzung des Objekts, Bearbeitungsgebühren und der Gewinnmarge des Leasinggebers zusammensetzt. Lassen Sie sich als Hotelleitung von Ihrem Steuerberater genau ausrechnen, ob diese Kosten möglicherweise Ihren Steuervorteil wieder ausgleichen.

Leasing-Vorteil: Bilanzneutralität

Wenn in Ihrem Leasingvertrag vereinbart ist, dass die Bilanzierung des Objekts durch den Leasinggeber vorgenommen wird, wirken sich die Investitionen, im Gegensatz zur Kreditfinanzierung, bilanzneutral aus. Dies hat eine höhere Eigenkapitalquote für Sie als Hotelleitung zur Folge, was sich schließlich positiv auf ein künftiges Banken-Rating auswirken kann. Die Bilanzierung des Objekts durch den Leasinggeber ist nur möglich, wenn es sich um ein reines Finanzierungs-Leasing handelt. Beim so genannten Operating- Leasing (z. B. Mietwäsche) ist dies nicht möglich. Dadurch entfällt der Vorteil einer höheren Eigenkapitalquote.

Leasing-Vorteil: Option am Ende der Vertragslaufzeit

Je nach Vertragsgestaltung können Sie zum Ende der Vertragszeit das Objekt zum Restwert kaufen, den Vertrag zu oft niedrigeren Raten verlängern oder es an den Leasinggeber zurückgeben. Gerade bei Kfz oder Computer-Hardware ist die Rückgabe und der Abschluss eines Folgevertrags sinnvoll, weil nach Ende der Laufzeit der Gebrauch durch Veralterung und Abnutzung eingeschränkt ist.
Beachten Sie als Hotelleitung, dass ein Leasingvertrag ein so genanntes Andienungsrecht für die Leasinggesellschaft beinhalten kann, das Sie dazu verpflichtet, das Objekt zum Ende der Vertragszeit zu einem im Voraus vereinbarten Festpreis zu kaufen. Sie tragen damit ein hohes Risiko, wenn das Objekt durch Beschädigung oder Abnutzung stark an Wert verloren hat. Zudem tragen Sie während der Laufzeit bereits die Kosten für Instandhaltung, Reparatur und Versicherung.

Mehr zum Thema Leasing in "Hotelleitung in der Praxis".

 
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