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Steuern sparen durch Altersrente
Mit Einführung der Riester-Rente haben die rund 1 Million Beschäftigten des Hotel- und Gaststättengewerbes Anspruch auf eine Betriebsrente. Dies ist seit Januar 2002 in einem Tarifvertrag verbindlich geregelt. Der Arbeitgeber unterstützt den Aufbau der privaten Altersrente durch eine Anschubfinanzierung. Dennoch ist die so genannte hoga-Rente für Arbeitgeber kostenneutral. Das geht so: Im Tarifvertrag wurde festgelegt, dass die Urlaubsgelder von 25 DM auf 9 € im ersten bzw. 10 € im dritten Beschäftigungsjahr gekürzt werden.
Das, was der Arbeitgeber an Urlaubsgeld einspart, muss er teilweise an die Mitarbeiter zurückzahlen - die so genannte Anschubfinanzierung für die Altersrente. Bei einem Mitarbeiter in Vollzeit ergibt sich pro Jahr ein Arbeitgeberzuschuss von 150€ Anschubfinanzierung, bei einer Wochenarbeitszeit zwischen 26 und 37 Stunden von 100 €, zwischen 16 und 25 Stunden 75 € und bis zu 15 Stunden 50 €.
Der Spareffekt für den Arbeitgeber ergibt sich daraus, dass die Altersvorsorge-Beiträge nicht wie die Urlaubsgelder der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das heißt, jeder Arbeitgeber im Gaststätten- und Hotelbereich spart Steuern weil er weniger Urlaubsgeld auszahlt und dafür Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entfallen.
Mitarbeiter, die freiwillig höhere Beiträge ansparen wollen, können dies im Rahmen einer Entgeltumwandlung tun. Teile des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes fließen dann direkt in die hoga-Rente und sind für den Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Pensionskasse für die hoga-Rente wird vom Gerling-Konzern und der Hamburg Mannheimer Versicherungs AG gemeinsam verwaltet.
Mehr zum Thema Rente in "Hotelleitung in der Praxis".


