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Pfand bei Zechprellerei: Koffer statt Ehering
Entscheidend bei einem Fall von Zechprellerei ist, dass
- der Gast sich fälschlicherweise als zahlungsfähig und -willig ausgibt;
- Sie ihm darauf hin Speisen und Getränke servieren bzw. ein Zimmer anbieten;
- der Gast die Zeche prellt und damit Geld spart;
- Sie Speisen servieren, für die Sie nicht bezahlt werden, also Geld verlieren.
Wie kann die Hotelleitung nun reagieren, wenn es sich ein Gast auf ihre Kosten gut gehen lassen will? Grundsätzlich muss man bei dieser Vertragsverletzung im Fall der Zechprellerei zwischen Schankwirt und Beherbergungswirt unterscheiden:
- Als Schankwirt können Sie den säumigen Zahler festhalten, wenn er das Lokal verlassen will. Kann er sich jedoch ausweisen, dürfen Sie lediglich seine Personalien festhalten. Hindern Sie ihn dennoch am Verlassen Ihres Hauses, machen Sie sich der Nötigung strafbar. Im Gegensatz zum Hotelbesitzer besitzen Sie als Schankwirt bei Zechprellerei auch nicht die Option etwas als Pfand zu nehmen um die Rechnung begleichen zu lassen.
- Als Hotelleitung haben Sie das Recht, bei Zechprellerei zu pfänden. Denn der Gast, der bei Ihnen übernachtet, bringt - anders als der Restaurantbesucher - eigene Sachen mit ein. Wichtigste Regel beim Pfänden ist: Die Gegenstände, die sie als Pfand einbehalten wollen, müssen Eigentum des Gastes sein. So dürfen Sie beispielsweise keinen Dienstwagen, kein Laptop, der der Firma des Gastes gehört, und auch nicht das Diensthandy als Pfand nehmen. Tabu sind auch so genannte unpfändbare Dinge wie der Ehering, unentbehrliche Kleidung und Arbeitsgeräte. Bevor Sie etwas als Pfand im Fall einer Zechprellerei nehmen, sollten Sie jedoch versuchen, sich mit Ihrem Gast zu einigen. Scheitern Sie, dann können Sie ihm z. B. seinen Koffer als Pfand abnehmen. Sie sind verpflichtet ihn zu verwahren. Machen Sie Ihren Gast bei seiner Abreise darauf aufmerksam, dass Sie den Pfand, beispielsweise den Koffer, versteigern lassen, falls er die offene Rechnung, die durch seine Zechprellerei entstanden ist, nicht begleicht.
Mehr zum Thema Zechprellerei in „Hotelleitung in der Praxis“.


