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Hotelleitung
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Ihre aktuelle Ausgabe vom 14.04.2008
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes entpuppt sich immer mehr als ein schwieriges Unterfangen:

Während in dem Bundesland Rheinland-Pfalz das Rauchverbot vom Verfassungsgerichtshof in Koblenz zumindest in kleinen Kneipen vorerst gestoppt wurde, denkt man in Bayern an eine Aufweichung des Gesetzes.

Mit Hinblick auf das Oktoberfest lässt Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein die Diskussion um das Rauchverbot erneut aufkommen. Überzeugt von der Missachtung des bayrischen Lebensgefühls: “Leben und Leben lassen” ist die strikte Regelung einfach nicht realistisch.

Die Richter in Rheinland-Pfalz dagegen fokussierten bei ihrer Urteilsfindung eher die Bedürfnisse der Kneipenbetreibern und kamen zu folgendem Ergebnis: Das Rauchverbot beeinträchtige die Kneipiers tendenziell stärker als die Besitzer von Gaststätten, die Raucherräume einrichten könnten.

Es läge eine “wirtschaftlich voraussichtlich gravierende Ungleichbehandlung” vor, erklärten die Richter.

Die Diskussion will einfach nicht abebben und es stellt sich die Frage: Hat das Nichtraucherschutzgesetz auf Dauer ein Chance oder werden immer wieder Kneipenbetreiber mit Klagen zumindest in Teilinstanzen Recht bekommen?

Es bleibt also spannend und lohnen wird es sich allemal, die einzelnen Entwicklungen weiterhin zu verfolgen.

Wir bleiben dran!
 
Ihre





Tanja Wirtz
Redakteurin von Hotelleitung aktuell
Das sind Ihre Themen:
Personal
* Großküchen unter Volldampf – Effizienz und Produktivität sind gefragt!
Einkauf
* Ja zu Ersatzinvestitionen in Hotels, aber bitte im sinnvollen Rahmen!
Personal
Großküchen unter Volldampf – Effizienz und Produktivität sind gefragt!
Die Planung von Produktionsprozessen in einer Großküche ist das A und O für ein perfektes Funktionieren. Doch häufig ist mangelnde Aufklärung über zu verrichtende Tätigkeiten und Vorgehensweisen der Zeitkiller schlechthin.

Hinzu kommen eine unkoordinierte und teilweise unüberlegte Arbeitsweise, die zu Effektivitäts- und Produktionsverlusten führt.

Ursachenforschung zeigt:
Nicht nur der Faktor Mensch ist für unproduktives Arbeiten verantwortlich – vielmehr tragen auch die vorhandenen technischen Einrichtungen und Ausstattungen sowie die räumlichen Voraussetzungen dazu bei, das vermeidbare Leerlaufzeiten oder ein unwirtschaftlicher Mehraufwand entsteht.

Abhilfe für solch einen Missstand kann eine Schwachstellen-Analyse schaffen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollte, um Effizienz und Produktivität zu steigern.


Checkliste: So erkennen Sie die Schwachstellen im Betrieb!
  • Erfassung der produktionstechnischen Abläufe und der technisch-infrastrukturellen Gegebenheiten
  • Aufbereiten und Auswerten der erfassten Daten
  • Ableiten und Entwickeln von effizienten Veränderungs- und Optimierungsmaßnahmen
  • Aufklärung der Mitarbeiter über anstehende Veränderungsnotwendigkeiten unter Berücksichtigung von nachvollziehbaren und transparenten Gründen
  • Entwicklung eines “Umsetzungsplans” unter Berücksichtigung von zeitlichen Prämissen
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Einkauf
Ja zu Ersatzinvestitionen in Hotels, aber bitte im sinnvollen Rahmen!
Fast alle deutschen Hoteliers planen jedes Jahr Investitionen im Bereich Zimmer und Badezimmer, gefolgt von Restaurant und Küche, IT-Technologie, Sicherheit, Kommunikations- und Tagungstechnik, Wellness- und Außenbereichen.

Insbesondere 4- und 5-Sterne Hotels sehen es als sinnvoll an, regelmäßig Erneuerungen umzusetzen.

Doch wo liegt die Motivation für solch ein Verhalten?
Warum setzen sich viele Hoteliers unter so einen Druck?

Antworten finden sich häufig im Pachtvertrag, der auch das Inventar des Hotels beinhaltet.
Dieser erfordert von ihm Rückstellungen für die Erneuerung des vom Verpächter überlassenen Inventars.

Hier muss beachtet werden, dass das Inventar bei Vertragsende weiterhin dem Verpächter und nicht dem Pächter gehört. Je nach angenommener Lebensdauer des Inventars ( 7 bis 10 Jahre) müssen die anfallenden Investitionen vom Pächter steuerlich berücksichtigt und bilanziell erfasst werden.

Wichtig:
Grundsätzlich ist ein zu lockerer Umgang mit Rückstellungen nicht zu empfehlen und kann – wie jüngst in der Boulevardpresse zu lesen – in schlimmsten Fällen den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen, die wiederum ein Delikt des Strafrechts ist.

Ein weiterer Grund, Rücklagen für Investitionen zu horten, kann in Franchise-Verträgen mit einer internationalen Hotelmarke gesehen werden.

Die Rücklagen für den Franchisegeber beziehen sich ausschließlich auf FF&E-Erneuerungen (Fixtures, Furniture & Equipment = Inventar und Kleininventar) und sind zusätzlich zu den in der Gewinn & Verlustrechnung aufgeführten Instandhaltungskosten zu sehen.

Diese Instandhaltungskosten fallen unabhängig davon als laufende Betriebskosten an. Franchise-Geber sehen in ihren Verträgen vor, ein spezielles Rückstellungskonto einzurichten, von dem die Kosten für Erneuerungsaufwendungen exklusiv verwendet werden.

Tipp:
Investitionen sollten sorgfältig geplant werden und langfristigen Trends folgen.

Manchmal ist es besser, mehrere Einzelaktionen in ein Paket größerer Maßnahmen zu nehmen, da dadurch nicht nur der Erneuerungseffekt sichtbarer wird, sondern auch der Erhalt von Investitionsmitteln plausibler begründet werden kann.

Ist eine Kreditaufnahme nötig, sollte immer die Inanspruchnahme von Fördermitteln geprüft werden.
 
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Speziell für Hoteliers:

Der Beginn eines neuen Jahres bietet immer eine gute Gelegenheit, Neuerungen und Änderungen in Betrieben vorzunehmen, die uns Arbeitserleichterungen, Kosteneinsparungen und Planungssicherheit gewährleisten sollen.

Das leidige Schlagwort Energiekosten ist sicherlich ein Thema, das uns auch in diesem Jahr wieder permanent Zündstoff liefern wird. Wie Sie durch die Einführung eines Kontrollsystems Ihre Energiekosten besser in den Griff bekommen können, verraten wir Ihnen in

„Hotelleitung in der Praxis – Der Managementbrief für erfolgreiche Hoteliers“
Ein Unternehmensbereich der
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Redaktion:
Anja Pieper
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-Mail: hotelleitung@vnr.de
http://www.hotelleitung.org

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