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Ihre aktuelle Ausgabe vom 11.08.2008 |
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Liebe Leserin, lieber Leser, |
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besonders die Betreiber von Einraumkneipen können endlich wieder aufatmen: Das strikte Rauchverbot wurde durch das Bundesverfassungsgericht (BVergG) aufgehoben!
Beschwerdeführer Uli Neu reagierte erleichtert auf das Urteil. „Meine Existenz ist gerettet“, sagt der Wirt der Einraumkneipe Pfauen in Tübingen. „Ich sehe wieder Licht am Ende des Tunnels.“
Die Richter in Karlsruhe hatten der Klage zweier Wirte aus Baden-Württemberg und Berlin gegen das Rauchverbot in Einraumkneipen stattgegeben und es damit für verfassungswidrig erklärt. Die meisten Bundesländer wollen nun reagieren und ihre Gesetze zum Nichtraucherchutz entsprechend ändern. Dafür geben ihnen die Richter Zeit bis zum 31. Dezember 2009. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.
Beim Oktoberfest in München in diesem Jahr wird es zwar kein komplettes Rauchverbot geben, doch wollen die Gastronomen wie schon im vergangenen Jahr in ihren Betrieben werktags bis 18 Uhr Nichtraucherzonen einrichten.
Im kommenden Jahr müssen Raucher sogar mit Bußgeldern rechnen, wenn sie sich in Festzelten eine Zigarette anzünden. Ob diese Regelung aber nun nach dem Urteilsspruch des BVerfG weiterhin Bestand hat, ist natürlich fraglich. |
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Ihre

Tanja Wirtz Redakteurin von Hotelleitung aktuell |
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| Das sind Ihre Themen: |
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| Behörden/Vorschriften/Haustechnik |
| * Raucherlogen als ideale Lösung für Tagungsveranstalter! |
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| Marketing |
| * Indische Küche schreibt Erfolgsgeschichte! |
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Raucherlogen als ideale Lösung für Tagungsveranstalter! |
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Nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht bleibt es nun weiterhin spannend in Bezug auf das Rauchverbot. Besonders die Gastronomie litt unter den Nebenwirkungen und kann jetzt erstmal ein wenig aufatmen!
Die Hotels hatten da weniger Einbußungen: Schließlich können sie ihren Übernachtungsgästen immer noch Raucherzimmer anbieten oder eine Ecke im Freien.
Nicht ganz so unproblematisch wirkt sich das Rauchverbot jedoch im Tagungsgeschäft aus: Denn rauchende Gäste bestehen nun einmal auf ihre Zigarette in der Pause, wenn sie sich den ganzen Tag in der rauchfreien Seminarstätte aufhalten.
Doch hierfür gibt es jetzt eine Lösung: Mit Raucherlogen soll einen ideale Ganzjahreslösung für Tagungsstätte eingerichtet werden.
Checkliste: Darauf müssen Sie bei der Einrichtung einer Raucherloge achten!
- Suchen Sie eine Raucherloge aus, die von der Optik und der Gestaltung in jede Hotelhalle integrierbar ist.
- Raucherlogen müssen im Sinne des Nichtraucher-Schutzgesetzes vom TÜV zugelassen sein – vorgegebene Werte müssen unbedingt eingehalten werden.Da die Rauchabzugsanlage in der Kabine eingebaut ist, muss bautechnisch kein weiterer Aufwand betrieben werden – jedoch ist eine Wartung viermal im Jahr erforderlich.
- In den Stehtischen sind Aschenbecher eingebaut, die alle zwei bis drei Tage geleert werden sollten.
Tipp: Eine verglaste Raucherloge für acht bis zehn Personen erhalten Sie für ca. 10.000 Euro. Entscheiden Sie sich jedoch für ein Mietmodell müssen Sie mit einer Miete in Höhe von ca. 360 Euro monatlich rechnen.
Mehr Infos unter www.ziegler-metall.de, www.watron.de, www.raucherkabinen.de oder www.smocon.de.
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Liebe Kollegen, als Vorgesetzter kommen Sie sich sicherlich manchmal vor wie ein Hürdenläufer! Während Sie alles tun, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, kriegen Sie von Ihrem Team (das Sie sich in der Regel nicht selbst zusammengestellt haben) häufig auch noch Gegenwind!
Verständnis dafür, dass es viel Mühe kostet, - Frau XY ein bisschen Engagement über den Dienst nach Vorschrift hinaus abzufordern, oder - die „Ja, aber“ - Sager zu ein bisschen mehr Macher-Mentalität und Eigeninitiative zu motivieren, kriegen Sie von niemandem!
Und auf der anderen Seite: Wie können Sie Ihre Besten wirklich fördern und weiter auf einem hohen Leistungsniveau halten?
Hilfe und wirklich praktische Tipps für die Teamführung? Von wem sollen die kommen?
Ich möchte Ihnen heute den Vorschlag machen, die größte Deutsche Online Bibliothek für Führungswissen zu testen:
www.vorgesetzter.net |
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Indische Küche schreibt Erfolgsgeschichte! |
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Es werden immer wieder neue Trends geboren – ob modisch, künstlerisch oder kulinarisch! Zur Zeit hält die indische Küche in der europäischen Gastronomie mit großen Schritten Einzug.
Um zu erfahren, ob Ihre Gäste die indische Kost favorisieren, müssen Sie nicht gleich Ihre Küche umfunktionieren.
Es reicht vollkommen, wenn Sie sich mit den indischen Gewürzen auseinandersetzen, sich kreativ inspirieren lassen und ein wenig experimentieren. Nur so können Sie es schaffen, die Geschmackserwartungen Ihrer Gäste zu übertreffen.
Trauen Sie sich und seien Sie der Erste in Ihrer Region, der „Poppadums“ auf seiner Speisekarte führt!
Hier schon einmal ein paar Grundbegriffe der indischen für Ihren Probelauf:- Curry: Nicht wie bei uns eine Gewürzmischung, sondern Oberbegriff für beliebige Fleisch-, Fisch- oder Gemüsegerichte in Sauce, die zu Reis oder Brot gegessen werden
- Tandoori: Oberbegriff für alle im Tandur zubereiteten Speisen – traditionell mit einer Paste aus Senföl, Rohrzucker, Joghurt und gemahlenen Spinat
- Poppadums: Hauchdünne Teigfladen mit Zwiebeln, Kräutern und Frischkäse belegt
- Typische Gewürze: Ingwer, Kreuzkümmel, Curryblätter und Kardam
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BWL für Nicht-BWLer:
Ab sofort werden Sie mit Betriebswirten auf Augenhöhe diskutieren. Lernen Sie in nur 2 Tagen die wichtigsten Kennzahlen für Ihre betriebliche Praxis kennen und anwenden.
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Ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Vorstand: Helmut Graf Handelsregisternummer: HRB 8165 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372
Redaktion: Anja Pieper Theodor-Heuss-Str. 2-4 53177 Bonn
Fax: 0228/ 35 63 22 E-Mail: hotelleitung@vnr.de http://www.hotelleitung.org
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