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Ihre aktuelle Ausgabe vom 31.03.2008 |
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Liebe Leserin, lieber Leser, |
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... and the Oscar goes to...!
Nein, das war der falsche Award – im Mittelpunkt des Interesses steht eine ganz andere Verleihung, die weniger Freuden- sondern vielmehr Trauertränen aufkommen lässt.
Es handelt sich um den Big Brother Awards Deutschland, der ins ins Leben gerufen wurde, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern – missbräuchlicher Umgang mit Technik und Informationen soll aufgezeigt werden.
Der Big Brother Award in der Kategorie „Verbraucherschutz“ ging 2007 an die internationalen Hotelketten in Deutschland Marriott, Hyatt und Intercontinental (stellvertretend für viele weitere).
Diese Hotelketten haben sich insbesondere dadurch ausgezeichnet, dass sie höchstpersönliche Informationen über ihre Gäste ohne deren Wissen gesammelt und zentral gespeichert haben.
Wenn Sie also glauben, dass das Hotelpersonal Ihnen die Wünsche von den Augen ablesen kann, ist das leider oft ein großer Irrtum.
Das Personal kennt all Ihre Details, Eigenheiten und Sonderwünsche zumeist nicht aus Intuition, sondern weil sie im Computersystem des Hotels gespeichert sind. Richtig staunen würden Sie, wenn Sie sähen, was da alles registriert wird.
Nahezu jede Hotelkette hat mittlerweile ein eigenes „Kundenbindungsprogramm“, in dem all diese Daten zentralisiert gespeichert werden – eine echte Goldgrube für Data-Miner.
Gespeichert werden unter anderem private und berufliche Kontaktadressen, Telefonnummern, Kreditkartendaten, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, komplette Rechnungen, Pay-TV-Benutzung und Telefonate – und zwar auf unbestimmte Zeit.
Dieses Vorgehen bewegt sich am Rande und zum Teil auch schon jenseits der Legalität.
Da kommen Friedrich Schillers Worte von einst wie gerufen: „Hier wendet sich der Gast mit Grausen. So kann ich hier nicht ferner hausen.“
Was des einen Freud ist des anderen Leid: Während Hotelketten freiwillig immer mehr Informationen über ihre Gäste speichern, müssen künftig manche Restaurants in New York doch eher unfreiwillig den Kaloriengehalt der Gerichte auf die Speisekarte schreiben.
Hintergrund ist die zunehmende Fettleibigkeit bei US-Amerikanern. Einer Studie des Zentrums zur Kontrolle und Verhinderung von Krankheiten (CDCP) zufolge sterben in den USA jedes Jahr 112.000 Menschen an den Folgen von Fettleibigkeit.
Fragt sich nur, ob das die richtige Methode ist! Vielleicht sind die Fettleibigen bereits immun gegen Kalorienangaben und manch einer, der trotz Untergewicht noch glaubt, er sei zu dick, hört mit dem Essen dann sogar ganz auf. |
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Jetzt aber erstmal viel Spaß beim Lesen!
Ihre

Tanja Wirtz Redakteurin von Hotelleitung aktuell |
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| Das sind Ihre Themen: |
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| Personal |
| * Privathoteliers müssen ihre Strategie überdenken – Individualität ist gefragt! |
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| Recht |
| * Wie werbe ich richtig? - Wo sind die Schranken im Wirtschaftsleben! |
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Privathoteliers müssen ihre Strategie überdenken – Individualität ist gefragt! |
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Auch wenn die Hotellerie in den vergangenen zwei Jahren zu den Gewinnern im Gastgewerbe zählte, ist doch kein Aufatmen angesagt.
Gerade die Klein- und Mittelstandshotellerie wird in den nächsten Jahren besonders hart in die Mangel genommen. Sie müssen ihre Auslastung dringend steigern, um weiter existieren zu können.
Ein Zeichen dafür, dass immer mehr kleine Betriebe von der Bildfläche verschwinden, ist bereits jetzt zu erkennen: Die Zahl der Hotels wird von Jahr zu Jahr weniger – dagegen steigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Betten umso mehr.
Ein häufiger Fehler von Privathoteliers liege im operativen Tagesgeschäft, dem sie zu viel Aufmerksamkeit schenken und dabei ganz vergessen, den Betrieb einmal von außen zu betrachten und seine strategische Ausrichtung zu prüfen.
Der Gründe für den mangelnden Abstand zum Tagesgeschäft liegen auf der Hand: die geringe Anzahl des Personals und die Auffassung der Führungskräfte, unentbehrlich zu sein.
Ein weiterer Wandel zeichnet sich ab: Der Schwerpunkt der Marketingüberlegungen wird sich von der Produktionspolitik zur Distributionspolitik verlegen. Der Wert eines Hotels wird allein durch die Akzeptanz der Gäste bestimmt, die das Hotel buchen.
Fazit: Privathoteliers müssen sich auf ihre Stärken konzentrieren und ihren individuellen Service ausbauen!
Während sie sich für organisatorische und technologische Fragen professionelle Hilfe holen sollten, sind sie in einem Punkt den Kettenhotels einen wesentlichen Schritt voraus: Sie können viel flexibler auf Marktveränderungen reagieren! |
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Liebe Kollegen, als Vorgesetzter kommen Sie sich sicherlich manchmal vor wie ein Hürdenläufer!
Während Sie alles tun, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, kriegen Sie von Ihrem Team (das Sie sich in der Regel nicht selbst zusammengestellt haben) häufig auch noch Gegenwind! Verständnis dafür, dass es viel Mühe kostet,
- Frau XY ein bisschen Engagement über den Dienst nach Vorschrift hinaus abzufordern, oder
- die „Ja, aber“ - Sager zu ein bisschen mehr Macher-Mentalität und Eigeninitiative zu motivieren, kriegen Sie von niemandem!
Und auf der anderen Seite: - Wie können Sie Ihre Besten wirklich fördern und weiter auf einem hohen Leistungsniveau halten?
- Hilfe und wirklich praktische Tipps für die Teamführung?
- Von wem sollen die kommen?
Ich möchte Ihnen heute den Vorschlag machen, die größte Deutsche Online Bibliothek für Führungswissen zu testen:
www.vorgesetzter.net |
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Wie werbe ich richtig? - Wo sind die Schranken im Wirtschaftsleben! |
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Werbung ist das A und O im Wirtschaftsleben!
Großküchen, Kantinen und Caterer sind davon nicht ausgenommen und müssen sich immer wieder aufs Neue überlegen, wie sie auf ihr Angebot aufmerksam machen.
Ein Blick ins Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG) verrät, dass alle Handlungen verboten sind, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer, nicht nur unerheblich beeinträchtigt (§ 3 UWG). Da es meist keine Einzeltäter sind, hat der Gesetzgeber in § 4 UWG die typischen Fälle unlauteren Wettbewerbs ausdrücklich genannt.
Um sich einen Überblick zu verschaffen, was alles beachtet werden muss im Zusammenhang mit Lebensmitteln, dient das Lebensmittelrecht. Es umfasst zahlreiche Vorschriften zur Kennzeichnung und damit auch zur Bewerbung von Lebensmitteln (www.rechtliches.de).
Wer sich vor einer Werbekampagne umfassend informiert, beugt so einer möglichen Abmahnung vor.
Diese beinhaltet den Verstoß gegen die geltenden Vorschriften!
Der Betroffene wird aufgefordert, die beanstandete Werbung zu unterlassen und dies auch entsprechend schriftlich zu erklären. Auf keinen Fall sollten Betroffene eine Abmahnung ignorieren – vielmehr sollten sie unverzüglich Rechtsrat einholen.
Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation:
Kommerzielle Kommunikation hat die allgemein anerkannten Grundwerte der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral zu beachten. Sie muss stets von Fairness im Wettbewerb und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft getragen sein.
Insbesondere darf Werbung
- das Vertrauen der Verbraucher nicht missbrauchen und mangelnde Erfahrung oder fehlendes Wissen nicht ausnutzen
- Kindern und Jugendlichen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen – die Werbung darf keine direkte Kaufansprache an Kinder enthalten
- Verboten ist die Werbung mit trinkenden oder zum Trinken auffordernden Leistungssportlern
- keine Form der Diskriminierung anregen oder stillschweigend dulden, die auf Rasse, Abstammung, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung bzw. die Reduzierung auf ein sexuelles Objekt abzielt
- keine Form gewalttätigen, aggressiven oder unsozialen Verhaltens anregen oder stillschweigend dulden
- keine Angst erzeugen oder Unglück und Leid instrumentalisieren
- keine die Sicherheit der Verbraucher gefährdenden Verhaltensweisen anregen oder stillschweigend dulden.
Mehr Infos zu diesem Thema unter www.werberat.de. |
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Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen mit Experten-Tipps und Lösungsvorschlägen dabei zur Seite zu stehen, die vielfältigen Aufgaben eines Küchenchefs effizient zu bewältigen, damit Sie wieder mehr Zeit haben, Ihre Gäste zu verwöhnen!
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Ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Vorstand: Helmut Graf Handelsregisternummer: HRB 8165 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372
Redaktion: Anja Pieper Theodor-Heuss-Str. 2-4 53177 Bonn
Fax: 0228/ 35 63 22 E-Mail: hotelleitung@vnr.de http://www.hotelleitung.org
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