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Hotelleitung
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Ihre aktuelle Ausgabe vom 03.11.2008
Liebe Leserin, lieber Leser,
bei dem Anblick läuft sicherlich nicht nur Fischfans das Wasser im Munde zusammen:

Im New Yorker Restaurant Ambassador Wine & Spirits (www.ambassadorwines.com) wird Sushi mal anders serviert – nämlich auf nackten Frauenkörpern. Die Gäste dürfen mit Stäbchen die Fischhäppchen von den leichtbekleideten Damen, die auf den Tischen liegen, picken.

Da kann man nur hoffen, dass die Gewürze fürs Sushi nicht aus deutschen Supermärkten stammen: Denn viele von den guten Kräutern sind nach einer Untersuchung der Umweltschutzorganisation Greenpeace mit giftigen Pestiziden belastet.

Von 33 getesteten Proben wiesen 82 Prozent Pestizidrückstände auf - Paprikapulver, Dill und getrocknete Petersilie stehen ganz oben auf der Hitliste. Schon recht erschreckende Neuigkeiten – sowohl aus New York als auch von der Pestitizidenfront!
Ihre





Tanja Saeedi
Redakteurin von Hotelleitung aktuell
Das sind Ihre Themen:
Dienstleister
* Seien Sie in einer finanziellen Krise immer ehrlich!
Behörden/Vorschriften/Haustechnik
* Videoüberwachung am Arbeitsplatz – was ist erlaubt und was nicht?!
Dienstleister
Seien Sie in einer finanziellen Krise immer ehrlich!
So schnell kann es gehen: die Rechnungen können nicht mehr beglichen werden, die Mitarbeiter erhalten immer später ihren Lohn und das Finanzamt wartet auf die Steuer! Was tun? In einer zugespitzten finanziellen Krisensituation wird oft von der Hausbank ein Berater eingeschaltet. Er kann helfen, den Überblick wieder zu erhalten!

Wie hoch sind die aktuellen Verbindlichkeiten wirklich? Welche laufenden Zahlungsverpflichtungen bestehen? Was sind die Ursachen für die Krise? Welche finanziellen Mittel werden für das kommende Jahr benötigt? Ist erstmal das Wesentliche herausgearbeitet, müssen schnell Taten folgen!

Egal ob mit oder ohne Berater – eines ist ganz entscheidend: Versuchen Sie nichts zu verschleiern und kommunizieren Sie mit Ihrer Bank ganz offen!

Checkliste: So handeln Sie richtig im Engpass!

  •  Behandeln Sie die Bank als Partner und sprechen Sie offen über alle betrieblichen Probleme.
  • Versuchen Sie nicht die Krise zu verschleiern!
  • Geben Sie gute und schlechte Entwicklungen immer direkt an die Bank weiter.
  •  Halten Sie Ihr Wort gegenüber der Bank!
  • Sprechen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten direkt mit Ihrem Ansprechpartner bei der Bank.
  • Erstellen Sie ein Budget auf Monatsbasis!
  • Analysieren Sie betriebliche Schwachstellen und versuchen Sie, Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln.

Tipp: Informieren Sie sich über Bürgschaftsbanken der Länder, falls zusätzliche Kredite notwendig sind: www.vdb-info.de.
 
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Seminar BWL für Nicht-BWLer:

So sprechen Sie dieselbe Sprache wie die Kaufleute
… und setzen sich besser durch

Sie möchten ein neues Projekt realisieren. Doch was tun Sie, wenn Einkäufer, Marketing und Vertriebler sich querstellen … weil sie nur die Kosten und nicht die Chancen sehen?

In diesem Seminar lernen Sie, die Argumentation der Kaufleute besser zu verstehen. Sie können dadurch besser argumentieren, deren Einwände entkräften und Ihr Projekt besser „verkaufen“.

2-Tages-Intensiv-Workshop für maximal 15 Teilnehmer
– melden Sie sich daher schnell an!

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Behörden/Vorschriften/Haustechnik
Videoüberwachung am Arbeitsplatz – was ist erlaubt und was nicht?!
Die Angst ist oft groß von den eigenen Mitarbeitern bestohlen zu werden. Das veranlasst den einen oder anderen Geschäftsführer, seine potenziell kriminellen Mitarbeiter per Kamera zu überwachen.

Wichtig ist jedoch, dass die Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers grundsätzlich Zulässigkeitsgrenzen unterworfen sind.

Rechtlich betrachtet stellen Überwachungsmaßnahmen einen Eingriff in den verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers (Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz) dar. Kontrollmaßnahmen sind also nur dann zulässig, wenn die schützendwerten Interessen des Unternehmers stärker wiegen als das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers.

Fazit:
Eine Videoüberwachung sollte nicht wahllos erfolgen. Sie darf nicht der allgemeinen Verhaltenskontrolle dienen, sondern ist nur zulässig, wenn ein bestimmter Verdacht vorliegt.

Um Klarheiten von Anfang zu schaffen, sollte der Arbeitgeber die Überwachungsmaßnahme in Umfang und Intensität einzelvertraglich mit dem Arbeitnehmer regeln. Die Zustimmung des Arbeitnehmers sollte im Arbeitsvertrag geregt sein!
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Motivations-Check
Sind Ihre Mitarbeiter eigentlich ausreichend motiviert?

Finden Sie es jetzt mit dem neuen „Motivations-Check“ heraus!
Hier finden Sie zahlreiche sofort zu übernehmende Checklisten, Selbsttests, Handlungsanweisungen und Formulare,
z. B.:
  • Warum Sie jeden Mitarbeitertyp anders motivieren müssen
  • Welche Freiräume Sie Mitarbeitern zugestehen sollten
  • Welche Art von Problemen und Entscheidungen Sie unbedingt Ihren Mitarbeitern überlassen sollten

Checkliste:
So setzen Sie Mitarbeiter richtig ein, so dass ihre Talente am besten zur Geltung kommen
  • Welche Arbeitsbedingungen die Motivation begünstigen
  • Wie Sie eine Mitarbeiterbefragung durchführen
Selbsttest: Was motiviert Sie selbst am meisten?

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Ein Unternehmensbereich der
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Handelsregisternummer: HRB 8165
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Redaktion:
Anja Pieper
Theodor-Heuss-Str. 2-4
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Fax: 0228/ 35 63 22
E-Mail: hotelleitung@vnr.de
http://www.hotelleitung.org

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