Shop

Online bestellen und sofort gratis testen:

Alles zum Thema Personal, Marketing, Behörden und Betriebswirtschaft.

Angebot des Monats

Der Erste-Hilfe-Koffer für den akuten Konfliktfall

15 typische Konfliktfälle und wie Sie diese meistern für nur 9,90 €

Jetzt hier bestellen!

Die besten Tipps für Vorgesetzte per E-Mail

Führungswissen für Vorgesetzte

Hier finden Sie wertvolle Tipps zum Thema

  • Mitarbeiterführung,
  • Führungsstil,
  • Führungsinstrumente
  • und Teamführung
speziell für Abteilungsleiter, Bereichsleiter oder Teamleiter.


Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein:



defaultNewsletterTitle
Wenn Sie Probleme mit der Darstellung haben, klicken Sie bitte hier.
Hotelleitung aktuell
Ihre aktuelle Ausgabe vom 6.4.2009



Liebe Leserin, lieber Leser,

Als Ausbilder hat man oft mit der Verunsicherung der Auszubildenden zu kämpfen, ebenso wie mit vorkommender Übermotivation.

Damit Sie die Auszubildenden bestmöglich in Ihren Betrieb integrieren und einen funktionierenden Ablauf gewährleisten können, sollten Sie ein paar Tipps beachten, um auch deren Eignung innerhalb der Probezeit festzustellen. Dann wird aus dem Azubi womöglich ein zuverlässiger und verlässlicher Mitarbeiter.

Anhand der Checkliste haben Sie des Weiteren die Möglichkeit einen Kurzcheck der Leistung der Azubis vorzunehmen.

Viel Erfolg beim Ausbilden

Ihre

Anja Pieper



Redakteurin von Hotelleitung aktuell



Das sind Ihre Themen:

Aller Anfang ist schwer: Der beste Weg zur erfolgreichen Einführung Ihrer Azubis in Ihren Betrieb
Checkliste: So prüfen Sie die Eignung neuer Auszubildender in der Probezeit



Nach oben

Ausbildung

Aller Anfang ist schwer: Der beste Weg zur erfolgreichen Einführung Ihrer Azubis in Ihren Betrieb

Wenn neue Auszubildende in Ihrem Hotel beginnen, bedeutet dies viel Stress für Sie und Ihre Ausbilder. Denn die Auszubildenden kommen häufig direkt von der Schule und haben somit keinerlei Erfahrung aus dem praktischen Berufsleben. Sie sind daher gefordert, die Azubis in Ihren Betrieb einzuführen, sie mit den Anforderungen an ihre Berufe vertraut zu machen und innerhalb der Probezeit festzustellen, ob sie tatsächlich für die Ausbildung geeignet sind.

1. Betrieb und Mitarbeiter bekannt machen

Im Gegensatz zu ausgelernten Fachkräften sollten Sie bei der betrieblichen Einführung von Auszubildenden wesentlich intensiver und einfühlsamer vorgehen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, den Auszubildenden alle Abteilungen Ihres Hotels genau zu zeigen und deren Aufgaben zu erklären. Wenn Sie den Azubis die anderen Mitarbeiter vorstellen, nennen Sie unbedingt auch deren Positionen. Ebenso ist es empfehlenswert, die Azubis im Rahmen eines Kurzprogramms (14 Tage) in den anderen Abteilungen arbeiten zu lassen, um damit Verständnis für die Arbeit der Kollegen zu gewinnen.

2. Einführungsmeeting


Innerhalb der 1. Woche sollten Sie ein Einführungsmeeting mit den neuen Azubis durchführen. Die wesentlichen Inhalte dieses Meetings, bei dem auch Ihre Abteilungsleiter (Ausbilder) teilnehmen sollten, sind:
  • Pflichten und Rechte der Azubis verdeutlichen, wie sie sich aus dem Ausbildungsvertrag ergeben
  • Hausordnung Ihres Hotels und Verhaltensregeln (gegenüber Gästen, Vorgesetzten und Kollegen) Hotelleitung in der Praxis erläutern und schriftlich übergeben. Konsequenzen bei Nichteinhaltung verdeutlichen
  • Bedeutung und Führung des Berichtsheftes erklären, Abgabetermine mitteilen
  • Verhalten im Krankheitsfall, bei Verspätungen im Betrieb und der Berufsschule und bei Arbeitsunfällen vermitteln
  • Sinn und Zweck des regelmäßigen Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung. Umgang mit betriebseigenen Arbeitsmitteln

Regeln mitteilen – Vertrauen schaffen

Gerade in den ersten Wochen ist es notwendig, dass die neuen Auszubildenden spüren, dass sie während der gesamten Ausbildungszeit an Pflichten gebunden sind, die sie einzuhalten haben. Versäumen Sie es jetzt, den Azubis zu vermitteln, welche Konsequenzen es hat, wenn sie sich nicht an die betrieblichen und vertraglichen Regeln halten, werden Sie es schwer haben, dies später nachzuholen. Bei all dem dürfen Sie aber auch nicht vergessen, den Azubis mitzuteilen, wer in Ihrem Betrieb die Vertrauenspersonen sind, an die sie sich bei Problemen wenden sollen. Im günstigsten Falle weisen Sie jedem Azubi eine eigene Vertrauensperson zu.

3. Ängste und Hemmungen nehmen

In den ersten Wochen sind die meisten Auszubildenden aufgrund ihrer Unerfahrenheit und ihres Alters psychologisch stark unter Druck. Dieser Druck ist in der Regel mit Unsicherheit, Angst und Hemmungen verbunden. Um Ihre Auszubildenden nach 3 Monaten Probezeit möglichst klar beurteilen zu können, müssen Sie ihnen diesen Druck nehmen. Sie erreichen dies beispielsweise, indem Sie Unterweisungen mit viel Geduld und wenn notwenig mehrfach durchführen, die Azubis in einfache Arbeitsprozesse einbinden und sie zum Fragen animieren, wenn Sie merken, dass sie es nicht von selbst tun. Ebenso ist es wichtig, dass Sie anfangs auch kleine Erfolge loben und den Azubis vermitteln, dass sie jetzt Fehler machen dürfen, um daraus zu lernen.

4. Auf die Probe stellen

Ist die Probezeit erst einmal abgelaufen, wird es unter Umständen schwer für Sie, Auszubildende wieder loszuwerden, die sich im Nachhinein hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Charakter als ungeeignet darstellen. Wenn Sie nach etwa 2 Monaten Zweifel haben, sollten Sie den Azubi auf die Probe stellen, indem Sie beispielsweise:
  • Informationen über sein Verhalten und seine Leistungen in der Berufsschule einholen,
  • ihn gezielt Überstunden leisten lassen, um seine Reaktion festzustellen,
  • sein Verhalten gegenüber Kollegen genau beobachten,
  • ihn auch bei kleinen Fehlern schärfer rügen, um seine Reaktion festzustellen.


Checkliste: So prüfen Sie die Eignung neuer Auszubildender in der Probezeit

.. Ja 
 Nein
01.
Konnte der Azubi nach maximal 3 Unterweisungen eine einfache Tätigkeit selbstständig verrichten?  .
.
02.
Verfolgt der Azubi Unterweisungen mit ausreichendem Interesse?       .
.
03.
Nimmt er Anweisungen des Ausbilders / Vorgesetzten an?    ..
04.Versucht er sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten?   ..
05.Fragt er beim Ausbilder nach, wenn er nicht verstanden hat,wie er bestimmte Arbeiten ausführen soll?                                   .
.
06.Zeigt der Azubi Bereitschaft Überstunden zu leisten?..
07.Hat er während der Probezeit mindestens einmal sein Berichtsheft vorgelegt?       .
.
08.Wenn ja, wurde es wie vom Ausbilder vorgegeben geführt?            ..
09.Ist der Azubi regelmäßig pünktlich zum Dienst erschienen?  .
.
10.Hat er sich bei Verspätungen entschuldigt?   ..
11.Sind seine Entschuldigungen glaubwürdig?    ..
12.Ist er regelmäßig pünktlich zur Berufsschule erschienen?.
.
13.Entwickelt sich eine normale Beziehung zu seinen Arbeitskollegen? ..

Auswertung:
Wenn Sie Ihren Auszubildenden mehr als 10-mal mit „Ja“ beurteilt haben, ist er aus jetziger Sicht für die Ausbildung geeignet. Korrekturen an seinem Verhalten können Sie üblicher Weise jetzt noch vornehmen.

Haben Sie ihn 5 bis 10-mal mit „Ja“ beurteilt, sollten Sie ein Gespräch mit ihm, ggf. auch mit seinen Eltern führen, um die entsprechenden Probleme zu erörtern. Weisen Sie darauf hin, dass die Ausbildung nur fortgesetzt werden kann, wenn der Auszubildende mehr Leistungsbereitschaft oder eine Änderung an seinem Verhalten zeigt.

Wenn Sie ihn weniger als 5-mal mit „Ja“ beurteilt haben, sollten Sie ihm die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nahe legen.
 


Anzeige

OSTER-TIPP 2009: Was Ihre Mitarbeiter wirklich motiviert


Verhaltensforscher berichten über die verblüffende Wirkung von Postern im Cartoon-Stil:

Sprechen Sie das Unterbewusstsein Ihrer Mitarbeiter an, um sie nachhaltig zu motivieren. Nutzen auch Sie jetzt die Kraft bildlicher Metaphern, um den Horizont Ihrer Mitarbeiter zu erweitern, die Einstellung Ihrer Mitarbeiter zu verändern und sie zu neuen Verhaltensweisen anzuregen.

Nutzen Sie unser SPEZIELLES OSTER-ANGEBOT, um die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse auch in Ihrer Firma zu nutzen!


Nach oben

Ein Unternehmensbereich der
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Vorstand: Helmut Graf
Handelsregisternummer: HRB 8165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812639372

Redaktion:
Anja Pieper
Theodor-Heuss-Str. 2-4
53177 Bonn

Fax: 0228/ 35 63 22
E-Mail:
hotelleitung@vnr.de
http://www.hotelleitung.org

Abbestellung
Wenn Sie Hotelleitung aktuell nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Abbestellen

Copyright:
Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie die Vervielfältigung auf Datenträger dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags erfolgen.

Haftung:
Die Beiträge und Inhalte in diesem Newsletter werden mit Sorgfalt recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen.
 

Nach oben

 
© Sicher · gut · beraten
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG