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Hotelleitung
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Ihre aktuelle Ausgabe vom 05.01.2009
Liebe Leserin, lieber Leser,
endlich war es wieder soweit: Die prestigeträchtigen Hotelpreise Worldwide Hospitality Awards 2008 wurden im Pariser Hotel Hilton Arc de Triomphe verliehen. Einer hatte allen Grund zur Freude: Kurt Ritter wurde für sein Lebenswerk geehrt – er stand lange Jahre an der Spitze der Rezidor Hotel Gruppe und hat wesentlich zu ihrem internationalen Erfolg beigetragen.

Neben vielen weiteren Gewinnern in anderen Kategorien wurde der Große Preis der Jury der Hotelgruppe Global Hyatt verliehen, die über weltweit 720 Hotels mit 140.000 Zimmern verfügt und sich nicht nur mit ihrer Hauptmarke, sondern ganz besonders auch mit Ketten für spezielle Kundengruppen entwickelt.

Als bester Hotel-Generaldirektor wurde Primo Munoz vom Hilton Hotel in Barcelona ausgezeichnet. Insgesamt waren der MKG Group, die den Wettbewerb nun schon seit neun Jahren organisiert, mehr als 130 Dossiers zugegangen. An der feierlichen Zeremonie nahmen rund 700 Persönlichkeiten der Branche aus dem In- und Ausland teil.

Alles in allem ein gelungenes Event, bei dem besonders die qualitätsorientierten und innovativen Marken punkten konnten.
 
Ihre





Tanja Saeedi
Redakteurin von Hotelleitung aktuell
Das sind Ihre Themen:
Marketing
* Werbemaßnahmen sollten gründlich durchdacht sein!
Behörden/Vorschriften/Haustechnik
* Scheinselbstständigkeit ist wieder ein Thema!
Marketing
Werbemaßnahmen sollten gründlich durchdacht sein!
Werbebriefe - per Post oder per Mail - wandern oft ungelesen direkt in den Papierkorb. Diese Kalt-Akquise empfinden viele Gäste als störend und schenken ihnen deshalb keine Beachtung. Doch wie schaffen Sie es, den Gast über Ihre bevorstehende Veranstaltung zu informieren?

Obwohl neue Wege wie Ankündigungen per SMS durchaus ausprobiert werden sollten, ist die klassische Methode als Brief per Post immer noch aktuell.
Vorausgesetzt man hält die Spielregeln ein: Ein Brief von Ihnen sollte sofort erkennbar sein – lassen Sie ausgefallenes Briefpapier mit Ihrem Logo entwerfen.

Wichtig ist, dass Sie sich kurz halten im Brief und direkt zum Punkt kommen – nur so gewinnen Sie das Interesse des Lesers. Denken Sie auch daran, dass der Umschlag als Werbefläche dienen kann.

Checkliste: So werben Sie richtig für besondere Aktionen!
  • Schicken Sie Bekannten und Freunden die persönliche Einladung.
  • Stammgäste sollten eine Einladung per Post erhalten.
  • Auch regionale Politiker, Medien oder Vereine sollten eine schriftliche Einladung erhalten.
  • Verteilen Sie Flyer in der Stadt.
  • Schalten Sie eine Anzeige in der Tagespresse.
  • Informieren Sie den entsprechenden Fremdenverkehrsverein über Ihre Aktion.
  • Versuchen Sie, redaktionelle Beiträge in der örtlichen Presse zu veröffentlichen.
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„Hotelleitung in der Praxis –
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Behörden/Vorschriften/Haustechnik
Scheinselbstständigkeit ist wieder ein Thema!
Ein aktuelles Urteil zum Thema Scheinselbstständigkeit sorgt für Verunsicherung im Gastgewerbe:

Längst galt das Thema mit der rechtlichen Abschaffung der fünf Kriterien zur Ermittlung der Scheinselbstständigen 2003 als abgehakt. Jetzt sind viele Unternehmer verunsichert, die sich im Verhältnis zu ihren selbstständigen Auftragnehmern auf der sicheren Seite wähnten.

Was war passiert:
Ein Richter beurteilte die Tätigkeit eines Interviewers als sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung. Dieses Urteil ist branchenübergreifend und betrifft auch das Gastgewerbe mit seinem selbstständigen – oder doch arbeitnehmerähnlichen Servicepersonal.

Das hat zur Konsequenz, dass Verträge und Arbeitsbedingungen von freien Mitarbeitern jetzt dringend überprüft werden müssen. Wenn die Betriebsprüfer der Rentenversicherung den „Selbstständigen“ als Arbeitnehmer einstufen, kann es für Sie richtig teuer werden.

Der Status ergibt sich nicht allein aus dem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag, sondern aus dem Gesamtbild der Tätigkeit.

Wichtige Kriterien:
Bedienungspersonal in Gastronomiebetrieben gilt in der Regel nicht als selbstständig, auch wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Franchisenehmer gelten der Rechtsprechung nach als abhängig Beschäftigte, wenn ihre Tätigkeit weisungsgebunden ausgeübt wird und Chancen im Markt nicht selbstständig und im Wesentlichen weisungsfrei gesucht werden.

Tipp:

Bitten Sie den Auftragnehmer im Zweifel um die Vorlage einer Bescheinigung aus der hervorgeht, dass er den Status „Selbstständiger“ besitzt.
 
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Redaktion:
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Theodor-Heuss-Str. 2-4
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Fax: 0228/ 35 63 22
E-Mail: hotelleitung@vnr.de
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