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Hotelleitung aktuell
Ihre aktuelle Ausgabe vom 12.01.2009



Liebe Leserin, lieber Leser,

alle Sorgen um den geliebten Vierbeiner bei Abwesenheit sind ab sofort überflüssig: In Freising bei München hat das erste Luxushotel für Hunde eröffnet. Das 2.500 Quadratmeter Canis Resort (www.canisresort.com) befindet sich zwischen einem Getränkemarkt, einem Autowaschsalon und der Autobahn A92.

Bis zu fünf Tiere teilen sich eine zwölf Quadratmeter große Hütte (Lodge) mit Garten, den sie jederzeit über eine Hundeklappe betreten können. Und gegen Aufpreis können Hundebesitzer auch eine Suite buchen, also eine Lodge für ihr Tier allein. Um die Hunde kümmern sich Dog-Sitter. Ab 2009 sollen weitere Hotels in Stuttgart, Hamburg und im Münchner Süden eröffnet werden.

Doch nicht nur an die Vierbeiner wird in ganz besonderer Art und Weise gedacht, sondern auch an Schnarcher: Ein Ferienhotelier aus Grindelwald in der Schweiz hat eine Marktlücke entdeckt und fünf Zimmer für Schnarcher eingerichtet. Bei den Zimmern handelt es sich um Juniorsuiten mit kleinen separaten Schlafzimmern.

Auf die Idee gebracht haben den Chef des Hotels Belvedere (www.belvedere-grindelwald.ch) in Grindelwald ältere Gäste, die Zuhause getrennt schlafen, im Urlaub aber versuchten, gemeinsam in einem Zimmer Nachtruhe zu finden.

Ideen muss man haben und diese entsprechend umsetzen – der Alltag bietet genügend Vorlagen.


Ihre



Tanja Saeedi
Redakteurin von Hotelleitung aktuell



Das sind Ihre Themen:

Personal
    Managen Sie Ihre kostbare Zeit!
Behörden/Vorschriften/Haustechnik
    Vorgetäuschte Arbeitunfähigkeit ist ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund!


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Personal

Managen Sie Ihre kostbare Zeit!

Wer in der Gastronomie tätig ist, weiß was Stress bedeutet. Oftmals muss vieles gleichzeitig fertig sein - Multitasking steht ganz oben auf der Tagesordnung. Wenn Sie sich hier zu sehr in Panik versetzen lassen, sind Fehler programmiert.

Zeitmanagement ist hier ein notwendiges Hilfsmittel – es kann als Werkzeug eingesetzt werden, um seine Zeit besser einzuteilen. Schon kleine Schritte helfen weiter, um  Abhilfe zu schaffen. Entscheidend ist, sich selbst und den Zeitaufwand einschätzen zu können.

Fragen wie: „Wie viel Zeit brauche ich?“, oder „wie viel habe ich?“, rücken in den Mittelpunkt der Betrachtung.


Checkliste: So gehen Sie besser mit Ihrer Zeit um!
  • Fragen Sie sich, was wirklich wichtig ist.
  • Bilden Sie Teilziele und beginnen Sie mit kleinen Schritten.
  • Eruieren Sie Ihre beste Tagesleistungszeit.
  • Richten Sie einen ungestörten Zeitraum für intensives Arbeiten ein.
  • Lernen Sie bei Störungen “nein” zu sagen.
  • Delegieren Sie Aufgaben!
  • Bei Abwesenheit vom Büro gute Vorbereitungen treffen.
  • Beginnen Sie grundsätzlich den Tag stressfrei: Frühstücken Sie ausgiebig und machen Sie sich frühzeitig auf den Weg zur Arbeit.
  • Leben Sie Ihre Zeitplanung und realisieren Sie sie nicht nur in der Theorie.


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Einkauf

Vorgetäuschte Arbeitunfähigkeit ist ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund!

Krank feiern ohne Grund kann zu einer außerordentlichen Kündigung führen - solch ein Fall beschäftigte die Arbeitsgerichte: Ein Arbeitnehmer äußerte gegenüber seinem Arbeitgeber “dann bin ich eben krank”, nachdem eine Verlängerung seines Urlaubs um zwei Wochen nicht genehmigt wurde.

In der rechtlichen Beurteilung stellt die Erklärung des Arbeitnehmers, er werde krank, obwohl er im Zeitpunkt der Ankündigung nicht krank gewesen ist und sich auf Grund bestimmter Beschwerden auch nicht krank fühlen konnte, an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

Das Vertrauensverhältnis ist so stark beeinträchtigt, dass eine vorherige Abmahnung nicht notwendig ist.

Es ist eine widerrechtliche Drohung dem Arbeitgeber gegenüber, wenn man im Fall der Urlaubsverweigerung sich krank melden wird. Hier kann zudem der Verdacht aufkommen, dass der Arbeitnehmer notfalls seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht missbrauche, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen.

Nach allgemeiner Meinung genügt sogar schon der dringende Verdacht, der Arbeitnehmer habe sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauten Mitteln erschlichen, womit auch der Ausspruch einer Verdachtskündigung möglich ist.


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Redaktion:
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Fax: 0228/ 35 63 22
E-Mail:
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