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Liebe Leserin, lieber Leser, immer häufiger versuchen dubiose Werbefirmen, sich Verträge für teure und nutzlose Online-Brancheneinträge bei Hoteliers zu erschleichen. Lassen Sie sich nicht ködern! Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie sich am besten mit solchen Betrügern auseinandersetzen und Ihre Maschen erkennen. Eine glückliche Woche wünscht Ihnen Ihre Anja Pieper Redakteurin von Hotelleitung aktuell Das sind Ihre Themen: Branchenverzeichnisse: Die dreisten Tricks der Werbebetrüger Best – Practice - Bericht: Die Maschen der Betrüger Anzeige |
In Ihrer Tagespost finden Sie ein Schreiben, auf dem in fetten Lettern der Aufdruck „Ihr Eintrag ins Branchenbuch“ steht. Daneben ist ein auffälliges Logo abgebildet, das Sie sofort in Verbindung mit den Gelben Seiten bringen. In der Betreffzeile weist man Sie auf einen Korrekturabzug hin, den Sie prüfen, unterschreiben und an den Absender zurückschicken sollen, damit Ihr Eintrag ins Branchenbuch gesichert ist. Auftragsbestätigung statt Korrekturabzug Fast 600 deutsche Unternehmer, darunter auch viele Hoteliers, haben in den vergangenen 2 Jahren den so genannten Korrekturabzug unterschrieben und zurückgeschickt. Was sie zu diesem Zeitpunkt nicht bemerkt haben: Im Kleingedruckten des Schreibens war vermerkt, dass der Korrekturabzug zugleich auch die Auftragsbestätigung für einen nutzlosen Internet-Branchenbucheintrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer jährlichen Gebühr von 1.400 war. Mit den original Gelben Seiten hatte das Schreiben nichts zu tun. Klagen bleiben erfolglos Viele der betroffenen Unternehmer haben gegen den Absender des Schreibens, eine dubiose Werbefirma aus Süddeutschland, geklagt. Doch bisher ohne Erfolg. Denn ein Widerrufsrecht wie bei Privatgeschäften gibt es zwischen Unternehmen nicht. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen arglistiger Täuschung konnten die Geschäfte der Werbefirma bisher nicht stoppen. Hinzu kommt, dass es sich dabei auch nicht um einen Einzelfall handelt. Immer mehr ominöse Werbefirmen versuchen, mit immer dreisteren Tricks auch Hoteliers meist wertlose Werbeverträge aufzuzwingen. Internet-Branchenregister sind nutzlos Grundsätzlich sollten Sie in Bezug auf Angebote für Branchenbucheinträge 2 Fakten berücksichtigen:
Zahlen Sie vorerst nicht! Sollten Sie dennoch eine Auftragsbestätigung unterschrieben und nun eine Rechnung oder Mahnung in der Post haben, reagieren Sie folgendermaßen:
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