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Hotelleitung aktuell
Ihre aktuelle Ausgabe vom 29.06.2009

Webebetrüger - eine unliebsame und permanente Bedrohung

Liebe Leserin, lieber Leser,

immer häufiger versuchen dubiose Werbefirmen, sich Verträge für teure und nutzlose Online-Brancheneinträge bei Hoteliers zu erschleichen. Lassen Sie sich nicht ködern!

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie sich am besten mit solchen Betrügern auseinandersetzen und Ihre Maschen erkennen.

Eine glückliche Woche wünscht Ihnen
Ihre

Anja Pieper
Redakteurin von Hotelleitung aktuell



Das sind Ihre Themen:

Branchenverzeichnisse: Die dreisten Tricks der Werbebetrüger
Best – Practice - Bericht: Die Maschen der Betrüger
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Branchenverzeichnisse: Die dreisten Tricks der Werbebetrüger

In Ihrer Tagespost finden Sie ein Schreiben, auf dem in fetten Lettern der Aufdruck „Ihr Eintrag ins Branchenbuch“ steht. Daneben ist ein auffälliges Logo abgebildet, das Sie sofort in Verbindung mit den Gelben Seiten bringen. In der Betreffzeile weist man Sie auf einen  Korrekturabzug hin, den Sie prüfen, unterschreiben und an den Absender zurückschicken sollen, damit Ihr Eintrag ins Branchenbuch gesichert ist.

Auftragsbestätigung statt Korrekturabzug

Fast 600 deutsche Unternehmer, darunter auch viele Hoteliers, haben in den vergangenen 2 Jahren den so genannten Korrekturabzug unterschrieben und zurückgeschickt. Was sie zu diesem Zeitpunkt nicht bemerkt haben: Im Kleingedruckten des Schreibens war vermerkt, dass der Korrekturabzug zugleich auch die Auftragsbestätigung für einen nutzlosen Internet-Branchenbucheintrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer jährlichen Gebühr von 1.400  war. Mit den original Gelben Seiten hatte das Schreiben nichts zu tun.

Klagen bleiben erfolglos


Viele der betroffenen Unternehmer haben gegen den Absender des Schreibens, eine dubiose Werbefirma aus Süddeutschland, geklagt. Doch bisher ohne Erfolg. Denn ein Widerrufsrecht wie bei Privatgeschäften gibt es zwischen Unternehmen nicht. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen arglistiger Täuschung konnten die Geschäfte der Werbefirma bisher nicht stoppen. Hinzu kommt, dass es sich dabei auch nicht um einen Einzelfall handelt. Immer mehr ominöse Werbefirmen versuchen, mit immer dreisteren Tricks auch Hoteliers meist wertlose Werbeverträge aufzuzwingen.

Internet-Branchenregister sind nutzlos
Grundsätzlich sollten Sie in Bezug auf Angebote für Branchenbucheinträge 2 Fakten berücksichtigen:
  1. Für Werbeeinträge in die Gelben Seiten, das Örtliche und das herkömmliche Telefonbuch besucht Sie einmal jährlich ein Vertreter des zuständigen Verlages (z. B. Krick Verlag). Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Werbeeintrag für ein weiteres Jahr. Danach erhalten Sie eine ordentliche Rechnung, die Sie erst nach Erscheinen des Telefonbuchs bezahlen.
  2.   Außer den oben genannten brauchen Sie keine weiteren Einträge in Branchenverzeichnissen, weil Sie dort kaum jemand sucht bzw. weil sie meist nicht bekannt sind oder gar nicht existieren.

Zahlen Sie vorerst nicht!
Sollten Sie dennoch eine Auftragsbestätigung unterschrieben und nun eine Rechnung oder Mahnung in der Post haben, reagieren Sie folgendermaßen:
  • Ignorieren Sie zunächst die Rechnung, und warten Sie ab, ob eine Mahnung folgt.
  • Erhalten Sie eine Mahnung, schreiben Sie dem Absender, dass Sie die Rechnung nicht bezahlen, weil Sie sich arglistig getäuscht fühlen, und dass Sie bei einer weiteren Mahnung die IHK und Ihren Anwalt einschalten.
In einigen Fällen haben solche Drohungen Wirkung gezeigt, so dass die Firmen von weiteren Zahlungsaufforderungen Abstand nahmen. Fruchtet Ihre Reaktion jedoch nicht, bleibt Ihnen der Anruf bei Ihrem Anwalt wohl nicht erspart. Wie erfolgreich eine Klage dann jedoch ist, hängt vorwiegend davon ab, ob man der Werbefirma arglistige Täuschung oder Betrug nachweisen kann. Die Werbefirma aus Süddeutschland ist jedenfalls auch heute noch tätig.


Best – Practice - Bericht: Die Maschen der Betrüger

  • Die Firmen versuchen, Hotels damit zu ködern, dass sie ein exklusives Branchenbuch nur für die entsprechende Stadt im Auftrag der Kommune erstellen. In Wahrheit handelt es sich um einen gewöhnlichen unbekannten Branchenbucheintrag.
  • Durch einen Anruf teilt man Ihnen mit, dass Ihre Hoteldaten schon seit einem Jahr kostenlos in einem Branchenbuch veröffentlicht sind und bereits mehrere tausend Zugriffe hatten. Stimmen Sie jetzt am Telefon zu, dass Ihr Eintrag weiterhin veröffentlicht bleibt, erhalten Sie eine Jahresrechnung, die oft über 150 g liegt.
  • Per Fax erhalten Sie ein Angebot für einen Branchenbucheintrag mit einem hohen Rabatt, wenn Sie heute noch den Vertrag unterschrieben zurücksenden. Ob und in welcher Höhe tatsächlich ein Rabatt gewährt wurde, kann objektiv nicht festgestellt werden.


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