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Wer silberne Löffel stiehlt, wird gekündigt - Wann Sie welche Kündigung aussprechen dürfen Eine so genannte außerordentliche Kündigung, d. h. eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur dann statthaft, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:Das sollten Sie zum Thema fristlose Kündigung wissen!
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Weihnachtsgratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt mit doppelter Schriftformklausel
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Checkliste: Daran erkennen Sie. ob in Ihrem Betrieb gemobbt wird