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Außerordentliche Kündigung

 

Personal, Recht, Gastronom, außerordentliche Kündigung, Hotel,Eine so genannte außerordentliche Kündigung, d. h. eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur dann statthaft, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Diebstahl
  • beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Tätlichkeiten im Unternehmen
  • grobe Beleidigung des Vorgesetzten
  • Betrug oder Fälschung.

Abseits der außerordentlichen Kündigung:

Hat Ihr Mitarbeiter nicht das Tafelsilber mit nach Hause genommen oder Sie wüst beschimpft, aber Sie wollen sich trotzdem von ihm trennen, weil die Qualität seiner Arbeit immer weiter nachgelassen hat, müssen Sie sich an die Regeln des Kündigungsschutzes halten und dürfen nicht fristlos kündigen. Bei dieser so genannten ordentlichen Kündigung müssen Sie als Arbeitgeber bzw. Hotelleitung Fristen und Termine einhalten. Vor jeder Kündigung, ob fristlos oder nicht, ist außerdem - falls vorhanden - der Betriebsrat zu hören.

3 Formen der Kündigung:

  1. betriebsbedingte Kündigung: Die wirtschaftliche Situation Ihres Hotels lässt eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zu. Sie mussten den Hotelbetrieb rationalisieren oder haben eine Saisonflaute erlebt.

  2. verhaltensbedingte Kündigung: Ihr Mitarbeiter ist stets unpünktlich und weigert sich, seine Arbeit zu tun. Hier sollten Sie zunächst eine Abmahnung aussprechen.

  3. personenbedingte Kündigung: Sie stellen fest, das Ihr Mitarbeiter für den Job nicht geeignet ist oder seine Arbeitsqualität deutlich nachgelassen hat.

Sind Sie beispielsweise in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gezwungen, Personalkosten zu reduzieren, können Sie Ihren Mitarbeitern anstelle der betriebsbedingten Kündigung auch eine Änderungskündigung anbieten. Hierbei wird der Arbeitsvertrag einvernehmlich von beiden Seiten, d.h. von der Hotelleitung und dem Arbeitnehmer, gekündigt und ein neuer Vertrag mit geänderten Bedingungen wie reduzierter Wochenarbeitszeit oder geringerer Vergütung ausgehandelt. Eine fristlose Kündigung aus ebenjenem Grund ist nicht möglich.


Mehr Informationen zum Thema außerordentliche Kündigung finden Sie in „Hotelleitung in der Praxis“.

Links zum Thema "Personal"

Mehr zum Thema Kündigung in "Hotelleitung in der Praxis".

 
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