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Ein rechtssicheres Arbeitszeugnis

Ihr Mitarbeiter kann das Arbeitszeugnis bereits dann erfolgreich beanstanden, wenn Sie die äußere Form nicht wahren.

  • Verwenden Sie für das Arbeitszeugnis DIN-A4-Geschäftspapier mit Ihrer Firmenbezeichnung und Geschäftsanschrift
  • Das Papier muss sauber, unbeschädigt und kopierfähig sein
  • Das Arbeitszeugnis darf nicht mit der Hand geschrieben sein. Es darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen enthalten
  • Die Anschrift des Mitarbeiters darf nur im Arbeitszeugnis enthalten sein, wenn dieser es ausdrücklich wünscht

Da ein Arbeitszeugnis auch eine Visitenkarte Ihres Hotel ist, sollten Sie aus eigenem Interesse darauf achten, dass Sie dafür ein hochwertiges Papier benutzen und das Arbeitszeugnis keine Mängel in der Grammatik hat.

PraxisTipp: Strukturieren Sie das Arbeitszeugnis richtig

  • Einleitung
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung
  • Führungsbeurteilung
  • Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Schlussformel

Dauer des Arbeitsverhältnisses ist zwingend

Viele Hotels beginnen die Einleitung des Arbeitszeugnisses mit einer kurzen Beschreibung ihres Betriebes. Dies ist zwar nicht zwingend, aber für Sie und Ihren Mitarbeiter sinnvoll. Notwendig sind dagegen die Angaben zur Person des Arbeitnehmers in Bezug auf seinen vollständigen Namen, sowie Geburtsdatum und -ort. Ebenso gehört in die Einleitung die Dauer des Arbeitsverhältnisses, sowie eine Kurzbezeichnung der Stelle, die der Mitarbeiter inne hatte.

Wesentliche Aufgaben zuerst nennen

Die Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung stellt einen wesentlichen Teil des Arbeitszeugnisses dar, denn diese müssen so genau und vollständig beschrieben werden, dass sich ein künftiger Arbeitsgeber ein klares Bild über die Eignung des Arbeitsnehmers machen kann.

Berücksichtigen Sie dabei, dass Sie wesentliche und verantwortungsvolle Aufgaben (zum Beispiel Erstellung des Dienstplanes) vor unwesentlichen Nebenaufgaben nennen.

Zufriedenheitsformel gibt oft Anlass zu Streitigkeiten

Die Leistungs- und Führungsbeurteilung charakterisieren ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Bei der Beurteilung der Leistung sollten Sie Aussagen über die Leistungsbereitschaft, Arbeitsweise, das Arbeitsergebnis und besondere Arbeitserfolge treffen. Die Führungsbeurteilung gibt Hinweise auf das Verhalten. Antworten auf die folgenden Fragen helfen Ihnen bei der Beurteilung der Leistung und der Führung:

  • War der Mitarbeiter permanent zur Arbeit gewillt?
  • Wie viel Eigeninitiative hat er eingebracht?
  • War er belastbar?
  • Hatte er eine rasche Auffassungsgabe?
  • Besaß er Problemlösungsfähigkeiten?
  • Arbeitete er sorgfältig und gewissenhaft und in einem angemessenen Tempo?
  • Hat er besondere Erfolge erzielt?
  • War er teamfähig, kollegial und loyal?
  • Wie ging er mit Gästen und Geschäftspartnern um?

Je ausführlicher Sie die Leistungs- und Führungsbeurteilung im Arbeitszeugnis vornehmen, desto mehr werten Sie das Arbeitszeugnis auf. Treffen Sie mit einer abschließenden Zufriedenheitsformel eine zusammenfassende Bewertung der Arbeits- und Führungsleistung Ihres Mitarbeiters. An dieser Stelle müssen Sie besonders vorsichtig mit der Formulierung sein, weil hier die meisten Streitigkeiten entstehen.

Schlussformel ist nicht vorgeschrieben

Eine Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dürfen Sie als Hotelleitung nur auf Wunsch des Mitarbeiters in einem Arbeitszeugnis erwähnen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie daher den Mitarbeiter vorab fragen, ob er eine entsprechende Aussage im Arbeitszeugnis möchte. Für eine Schlussformel gibt es keine Rechtsgrundlage. Folglich werden Sie diese nur anwenden, wenn Sie mit einem Mitarbeiter zufrieden waren. In der Schlussformel drücken Sie Ihr Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche für die Zukunft aus. Einen formell korrekten Abschluss des Arbeitszeugnisses besiegeln Sie mit dem Ausstellungsdatum und Ihrer Unterschrift.

Mehr zum Thema Arbeitszeugnis in "Hotelleitung in der Praxis".

 
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