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Senken Sie Ihre Personalkosten durch öffentliche Zuschüsse

Entgegen der allgemeinen Meinung, der Staat biete kaum noch Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen, zeigt sich bei genauerem Hinschauen, dass dies nicht der Fall ist. Im Gegenteil, gerade wenn es um die Schaffung neuer Arbeitsplätze und um die Qualifizierung von Arbeitnehmern geht, bieten Bund, Länder und EU eine Reihe von Förderprogrammen, die, weil sich somit die Lohnkosten Ihres Hotelbetriebes senken lassen, auch für die Hotellerie interessant sind.

Senken Sie die Personalkosten Ihres Hotels durch Zuschüsse bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen

Über die Bundesagentur für Arbeit (BA) können Sie als Arbeitgeber für maximal 12 Monate einen Zuschuss von 50 % für den sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn erhalten, wenn Sie einen langzeitarbeitslosen Arbeitnehmer unbefristet einstellen. Besonders interessant ist diese Förderung bei der Einstellung von nicht qualifizierten Arbeitskräften, wie beispielsweise Zimmermädchen und Küchenhilfen, oder von branchenfremden Fachkräften wie z. B. bei Haustechnikern. Wenn Sie einen aus Altersgründen schwer vermittelbaren Arbeitnehmer einstellen, z. B. als Nachtportier, kann die Förderung sogar noch erweitert werden. Einen Antrag für dieses Programm erhalten Sie bei der BA (nicht im Internet).

Auch Weiterbildungen Ihres Personals werden subventioniert

Wenn einer Ihrer Fachkräfte eine Weiterbildung (Meisterlehrgang, Betriebswirt etc.) absolvieren möchte und Sie diese durch Freistellung fördern, können Sie ebenso einen nicht unbeträchtlichen Zuschuss von der BA bekommen. Angenommen Sie stellen Ihren Küchenchef bei Lohnfortzahlung für 5 Monate frei, damit dieser seinen Meisterlehrgang mit Abschlussprüfung und AEVO ablegen kann. Als Vertretung stellen Sie einen arbeitslosen Küchenchef befristet für 5 Monate ein. Je nach Ermessen zahlt die BA zwischen 50 und 100 % des Bruttoarbeitslohns der Vertretung für maximal 12 Monate.

50 % weniger Personalkosten bei Beschäftigung von arbeitslosen Jugendlichen

Auch die Bundesländer bieten verschiedene Förderprogramme zur Erhaltung und Schaffung neuer Arbeitsplätze und Ausbildungsverhältnisse an. Beispielsweise fördert Nordrhein-Westfalen durch das Programm "Jugend in Arbeit plus" die Einstellung von Jugendlichen, wenn diese länger als 6 Monate arbeitslos waren. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte nicht älter als 25 Jahre alt ist und das Arbeitsverhältnis mindestens für 12 Monate besteht. Ähnlich wie bei einem Ausbildungsverhältnis muss der Jugendliche an einem Tag in der Woche für einen Berufsschultag freigestellt werden. Der Zuschuss beträgt für maximal 12 Monate 50 % des Bruttolohns und 20 % des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Anträge können Sie bei Ihrer örtlichen IHK stellen.

Auch bei Berufsrückkehrern lassen sich Personalkosten senken

Insbesondere in den neuen Bundesländern sind die Förderprogramme, zum Teil gestützt durch die EU, etwas umfangreicher. So erhalten dort beispielsweise Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende aus Konkursbetrieben übernehmen, einen monatlichen Zuschuss von 250€ zur Ausbildungsvergütung. Wenn Sie so genannte Berufsrückkehrer aus der Elternzeit oder Pflege von Familienangehörigen einstellen, können Sie eine Förderung von bis zu 70 % für den Bruttoarbeitslohn bekommen. Anträge für diese Programme erhalten Sie bei Ihrer örtlichen IHK.

Alle Förderprogramme von Bund und Ländern finden Sie in der Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums.

Mehr zum Thema Personalkosten in "Hotelleitung in der Praxis".

 
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